GEMA-Meldeformulare
Wichtige Informationen zur GEMA-Anmeldung:
Sämtliche Chorveranstaltungen (Konzerte bei denen Sie als Chor der "Veranstalter" sind, aber auch bei geselligen Veranstaltungen), müssen mit den neuen Formularen (ACHTUNG: neue Unterlagen ab Juni 2018) beim CV NRW e.V. gemeldet werden. Eine Meldung vor dem Konzert ist NICHT erforderlich.
Nur wenn Ihr Chor/Verein der "Veranstalter" des Konzerts ist, sind Sie für die GEMA-Meldung verantwortlich.
Wenn dies der Fall ist, muss das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (Seite 1) und die Programmfolge mit Angaben der Komponisten und Bearbeiter (Seite 3) bitte unbedingt in
DREI-facher Ausfertigung (auch wenn auf dem Formular etwas anderes steht!) innerhalb von 8 Tagen NACH dem Konzert per Post an
den ChorVerband NRW e.V. gesendet werden: ChorVerband NRW e.V., Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Die Meldung kann auch per E-Mail mit digitaler Signatur übermittelt werden: gema@cvnrw.de
Bitte verwenden Sie ausschließlich das hier hinterlegte Formular und beachten Sie die Ausfüllhinweise.
Bitte bei "Chorischen Veranstaltungen" auch IMMER das zweite Dokument "GEMA-Meldung TEIL 2" ausfüllen! "Ergänzende Informationen zur Musiknutzung bei Chorischen Veranstaltungen"
Gesellige Veranstaltungen: Meldet ein Chor eine gesellige Veranstaltung an, erhält dieser nach der Meldung über den CV NRW e.V. von der GEMA eine Rechnung für diese Veranstaltung! Die Beitrags-Staffelung finden Sie in dem Dokument "Infos und Ausfüllhinweise".
Wenn Sie Fragen zur GEMA-Meldung haben, können Sie sich natürlich auch jederzeit an den Chorverband Dortmund wenden. Sie können sich aber auch direkt an die Geschäftsstelle des CV NRW e.V.
wenden:
Weitere Informationen finden Sie in Ihrem internen Bereich (Login mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Passwort) auf der Homepage des CV NRW www.cvnrw.de und auf der Homepage der GEMA: www.gema.de
GEMA KundenCenter, 11506 Berlin, Tel.: 030 588 58 999, Fax: 030 212 92 795, E-Mail: kontakt@gema.de